Weshalb werden Bürger durch vorgeschaltete Strafbefehle bei der Antragstellung für Zeugen und Beweismittel benachteiligt?
Sehr geehrter Herr Moser,
weshalb werden Bürger durch vorgeschaltete Strafbefehle bei der Antragstellung für Zeugen und Beweismittel benachteiligt? Wenn ein Amtsgericht (nach Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft) gegen einen Bürger einen Strafbefehl erlassen und dieser Bürger gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt hatte, wird der Bürger bei der Antragstellung für Zeugen und Beweismittel erheblich benachteiligt, da dann der zuständige Richter die vom Bürger beantragten Zeugen und Beweismittel relativ willkürlich ignorieren darf.
Wenn die Staatsanwaltschaft hingegen direkt beim Gericht Anklage gegen einen Bürger erhebt (ohne vorgeschalteten Strafbefehl) ist der zuständige Richter viel mehr an die vom Bürger beantragten Zeugen und Beweismittel gebunden und muss diesen Anträgen eher nachkommen.
Im Sinne der Gerechtigkeit, muss diese Benachteiligung (bei Zeugen und Beweismittel) durch vorgeschaltete Strafbefehle unverzüglich abgeschafft werden.
Mit freundlichen Grüßen,

