Antwort 15.04.2026 von Tilman Kuban CDU
Die psychische Krankenpflege zu Hause unterstützen wir grundsätzlich auch als Kassenleistung, sofern sie medizinisch notwendig ist, da sie ein wichtiger Baustein für die Versorgung im häuslichen Umfeld ist.
Die psychische Krankenpflege zu Hause unterstützen wir grundsätzlich auch als Kassenleistung, sofern sie medizinisch notwendig ist, da sie ein wichtiger Baustein für die Versorgung im häuslichen Umfeld ist.
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Der Gesetzentwurf ist schon von den federführenden Ministerien auf den Weg gebracht worden. Insofern dürfte das weitere Verfahren nun zügig voranschreiten.
Entscheidend ist: Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Sehr geehrte Frau S.,