
Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU

Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des beamtenrechtlichen Streikverbots ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich geklärt
Der von Ihnen aufgegriffene weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der amtsangemessenen Alimentation gibt selbstverständlich nur den Rahmen vor, zur Argumentation im Übrigen darf ich auf meine Antwort vom 24.03.2026 verweisen.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Meines Wissens nach ist es aktuell leider so, dass es derzeit kein Klimageld gibt und deshalb auch keine Auszahlung geplant ist.
Sehr geehrter Herr A.,