Sehr geehrte Frau Klose, warum wird die Rente für langjährig Versicherte mit mind. 35 Beitragsjahren mit Abschlag nicht abgeschafft?MfG Patrik B.
Ein Ziel der Rentenreform sollte doch der längere Verbleib in der Erwerbsarbeit sein.Die sogenannte Rente mit "63"wird auch mit diesem Argument abgeschafft.In o.g.Rentenart scheiden die Arbeitnehmer 4 Jahre früher aus der Erwerbstätigkeit aus. Vier Jahre weniger Beiträge und vier Jahre längerer Rentenbezug,wenn auch mit Abschlägen.
Welche wirklich triftigen Gründe sprechen für die Weiterführung dieser Rentenart?Wenn eine Regelaltersgrenze ohne Berücksichtigung der Erwerbsjahre gilt(Empfehlung 7 der Kommission), warum nicht für alle gleich?Ohne Ausnahme.Die unter Empfehlung 8 aus dem Kommissionsbericht erläuterten Gründe betreffen nur die Ausgestaltung der Abschläge liefern aber keinerlei Begründung für die Fortführung dieser Rentenart.https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre kritische Nachricht.
Grundsätzlich stimme ich zu, dass das Ziel für eine starke Gesetzliche Rente ist, Beschäftige möglichst lange in guter Erwerbstätigkeit zu erhalten. Denn der Fachkräftemangel ist bereits allseits bekannt, weshalb wir entsprechende Anreize und Gesetzesänderungen anstreben. Das Ziel ist es, den Verlust von Fachkräften aufgrund des Renteneintritts zu verzögern.
Hierfür haben wir beispielsweise die sogenannte Aktivrente eingeführt, also steuerliche Anreize zur Fortführung einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach Erreichen des Renteneintrittsalters. Aber auch in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission findet sich mit der Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 ein entsprechender Vorschlag, der für mich als Sozialdemokratin einen schwierigen Kompromiss darstellt.
Diese wurde vor 12 Jahren von uns als SPD eingeführt. Im Rahmen des Gesamtpakets hat sich die Kommission jedoch darauf verständigt, sie nicht fortzuführen. Für Menschen, die nach langer Beitragszeit aus gesundheitlichen Gründen kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein können, wollen wir eine neue Regelung schaffen. Wie diese Regelungen sowie die Beendigung konkret ausgestaltet wird – etwa mit Blick auf Übergangsregelungen –, muss nun im politischen Prozess entschieden werden. Ich bitte Sie daher an dieser Stelle noch um etwas Geduld, auch wenn ich die damit verbundene Unsicherheit sehr gut nachvollziehen kann.
Fest steht jedoch, dass der Bestands- und Vertrauensschutz rechtlich gewährleistet sein muss. Dies wird bei der konkreten Ausgestaltung eine zentrale Rolle spielen, um Lebens- und Erwerbsplanungen zu berücksichtigen. Ich plädiere dabei dafür, mindestens fünf Jahre anzusetzen, da bereits viele Menschen Altersteilzeitverträge geschlossen habe, worauf diese sich verlassen können müssen.
Die Rente für langjährig Versicherte, also die Möglichkeit, verfrüht mit Abschlägen in Höhe von bis zu 14,4 Prozent in Rente zu gehen, soll auf 64 Jahre angehoben und anschließend parallel zur Entwicklung des allgemeinen Renteneintrittsalters weiterentwickelt werden. Die bestehende Spanne von drei Jahren bleibt dabei erhalten. Damit wird dieses Modell in angepasster Form fortgeführt. Jedoch muss hier auch abgewartet werden, wie der genaue Übergang dann final aussieht.
Dabei stellt für mich diese Regelung eine Gerechtigkeitsfrage dar, wenn Menschen nach 35 Erwerbsjahren gerne in Rente gehen möchten. Diese müssen bereits signifikante Einbußen hinsichtlich ihrer Rente in Kauf nehmen, weshalb kein Nachteil für die weiteren Versicherten besteht. Somit sollte im Sinne der Selbstbestimmung der Beschäftigten, für die diese Möglichkeit in Frage kommt, diese Regelung fortgeführt werden.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit Bürger:innen immer sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

