Antwort 28.07.2026 von Hans-Thomas Tillschneider AfD
Ja.
Ja.
Eine abschließende Festlegung zum Abstimmungsverhalten bei der dauerhaften CSA-Verordnung kann erst erfolgen, wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt. Entscheidend wird sein, ob dieser einen wirksamen Kinderschutz mit dem notwendigen Schutz der Grundrechte und der privaten Kommunikation in Einklang bringt.
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass sich Deutschland gegen eine anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten positioniert.