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Es gibt bereits die Vorgabe, dass über die Untersuchung Aufzeichnungen anzufertigen sind. Diese können die Klienten erhalten, einsehen und prüfen. Zudem ist auf Wunsch der Betroffenen auch eine Tonaufzeichnung der Gespräche möglich.
Auch die Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert, so dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht automatisch zu einer Nichteignung führt.
Uns ist es wichtig, die Debatte zur Grundsicherung zu versachlichen und im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu guten Lösungen zu kommen.
Was ich Ihnen bereits jetzt mitteilen kann: Die IT-Infrastruktur der Berliner Gerichte wird direkt vom ITDZ auf separaten Servern betrieben. Dazu gibt es, wie auch von Laude & Richter vorgeschlagen, klare Zugriffs- und Protokollregelungen.