Warum ist die Rechtslage noch immer unsicher bei Cannabis im Verkehr, sollte sowas nicht vor einem Gesetz geklärt werden, halten sie das derzeitige Abzocksystem für Verhältnismäßig?
https://www.ardmediathek.de/video/reschke-fernsehen/teure-idiotentests-das-geschaeft-mit-der-mpu/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLm5kci5kZS80ODY3XzIwMjQtMDItMjItMjMtMzU
https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-und-fuehrerschein-der-neue-13a-fev-missbrauch-und-die-bedeutung-des-konsummusters-238515.html
Schwammige Begrifflichkeiten, Verfahrenstricks zu Ungunsten Betroffener Fristneubeginn bei Fehlerhaftzem Vorgehen, keine anrufbare unabhängige Aufsichtsbehörde trotz staatlicher Beauftragung von Privatkonzernen ist das Verhältnissmäßig und wieso macht SPD da keine Reform.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit der Neuregelung des Grenzwertes für Cannabis haben wir 2024 Rechtssicherheit geschaffen. Der Grenzwert liegt seitdem bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Der Bußgeldkatalog wurde entsprechend angepasst. Auch die Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert, so dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht automatisch zu einer Nichteignung führt.
Zum Thema MPU verweise ich gerne auch an meine letzte Antwort an Sie zu diesem Thema: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/warum-ist-die-annorodnung-zur-mpu-nicht-als-verwaltungsakt-angreifbar-durch-den-gesetzgeber-ausgestaltet-worden
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

