Wenn es keine verbindlichen Aufzeichnungen in der MPU gibt, wie sollen Betroffene dann nachvollziehen können, ob die Beurteilungen tatsächlich fair und objektiv getroffen wurden?
https://fragdenstaat.de/anfrage/zu-der-fehlenden-verbindlichen-aufzeichnungspflicht-fur-mpu-anbieter-die-psychologen-gesprache-in-der-fahreignungsbegutachtung/
Keine Aufzeichnungspflicht bedeutet aufgrund der umgekehrten Beweislast das keine Aussicht auf erfolgreiche Klagemöglichkewit auch bei groben Fehlern von Seitens der Anbieter besteht, verstöst die gegen den Verhältnissmäsigkeitsgrundsatz?
Sehr geehrter Herr T.,
es gibt bereits die Vorgabe, dass über die Untersuchung Aufzeichnungen anzufertigen sind. Diese können die Klienten erhalten, einsehen und prüfen. Zudem ist auf Wunsch der Betroffenen auch eine Tonaufzeichnung der Gespräche möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich

