Wenn es keine verbindlichen Aufzeichnungen in der MPU gibt, wie sollen Betroffene dann nachvollziehen können, ob die Beurteilungen tatsächlich fair und objektiv getroffen wurden?
https://fragdenstaat.de/anfrage/zu-der-fehlenden-verbindlichen-aufzeichnungspflicht-fur-mpu-anbieter-die-psychologen-gesprache-in-der-fahreignungsbegutachtung/
Keine Aufzeichnungspflicht bedeutet aufgrund der umgekehrten Beweislast das keine Aussicht auf erfolgreiche Klagemöglichkewit auch bei groben Fehlern von Seitens der Anbieter besteht, verstöst die gegen den Verhältnissmäsigkeitsgrundsatz?
Antwort ausstehend von Gabriela Heinrich SPD

