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Gabriela Heinrich
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Frage von Jochen T. •

Wenn es keine verbindlichen Aufzeichnungen in der MPU gibt, wie sollen Betroffene dann nachvollziehen können, ob die Beurteilungen tatsächlich fair und objektiv getroffen wurden?

https://fragdenstaat.de/anfrage/zu-der-fehlenden-verbindlichen-aufzeichnungspflicht-fur-mpu-anbieter-die-psychologen-gesprache-in-der-fahreignungsbegutachtung/

Keine Aufzeichnungspflicht bedeutet aufgrund der umgekehrten Beweislast das keine Aussicht auf erfolgreiche Klagemöglichkewit auch bei groben Fehlern von Seitens der Anbieter besteht, verstöst die gegen den Verhältnissmäsigkeitsgrundsatz?

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