Antwort 05.02.2026 von Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die maßgeblichen Hebel zur vollständigen Umsetzung von Art. 12 UN-BRK liegen beim Bund, weil Betreuungsrecht und Geschäftsfähigkeit im BGB geregelt sind.
Die maßgeblichen Hebel zur vollständigen Umsetzung von Art. 12 UN-BRK liegen beim Bund, weil Betreuungsrecht und Geschäftsfähigkeit im BGB geregelt sind.
Das muss im Einzelfall entschieden werden.
Christliche Feiertage sind nicht nur Ausdruck religiöser Traditionen, sondern auch wichtiger Bestandteil unserer Kultur und des gesellschaftlichen Lebens