Antwort 17.02.2025 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zunächst einmal möchte ich grundsätzlich vorwegschicken, dass das Selbstbestimmungsgesetz an der bestehenden Rechtslage zum Hausrecht nichts geändert hat.
Zunächst einmal möchte ich grundsätzlich vorwegschicken, dass das Selbstbestimmungsgesetz an der bestehenden Rechtslage zum Hausrecht nichts geändert hat.
Die 50g beziehen sich ausschließlich auf getrocknetes Material.
Wir stehen zu unserem Versprechen, dass es mit uns keine Zusammenarbeit mit der AfD oder den Linken geben wird.
da ich bei der Gründung der AfD nicht dabei war, kann ich diese Frage nicht beantworten. Wenden Sie sich doch bitte an eines der Gründungsmitglieder, zum Beispiel an Herrn Renner.
Die CDU ist keine Partei des Rechtsrucks, sondern eine breite Volkspartei, die auf Debatten und Lösungen setzt.