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Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zeitnah zu beenden.
Meine Partei unterstütze ich auf kommunaler, Landes- und Bundesebene durch meine regulären Mitgliedsbeiträge und die Mandatsabgaben. Diese sind in den Finanzstatuten und Satzungen jeweils geregelt. Darüber hinaus bin ich Mitglied in zahlreichen Vereinen, Verbänden und Institutionen, die ich ebenfalls mit den regulären Mitgliedsbeiträgen und Spenden – unabhängig von der steuerlichen Absetzbarkeit – unterstütze.
Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann.
Die konkrete Ausgestaltung der Regelung muss abgewartet werden. Ganz allgemein gilt: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist.
Nein, Deutschland steht nicht vor einem unmittelbaren finanziellen Kollaps. Die Warnungen der kommunalen Spitzenverbände nehmen wir als SPD-Bundestagsfraktion dennoch sehr ernst.