Antwort 15.04.2025 von Astrid Wallmann CDU
Die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Die konkreten Summen und Namen der geförderten Organisationen ergeben sich aus den jeweiligen Haushaltsplänen und Förderlisten der zuständigen Verwaltungen
Die aus meiner Sicht einzig logische Konsequenz aus dieser Tragödie ist daher, noch deutlicher als bisher auf einen Waffenstillstand zu drängen und alles zu unterlassen, was diesen Krieg verlängert.
Die SPD setzt sich für mehr Transparenz in der Politik ein.