Transparenz und der Zugang zu staatlichen Informationen sind wichtige Bestandteile einer funktionierenden Demokratie.
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Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des Nachrichtendienstrechts. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll beraten werden und muss anschließend das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es ist also keineswegs so, dass die neuen Befugnisse bereits geltendes Recht wären.
Ich möchte allerdings der Annahme widersprechen, dass durch die beschlossenen Änderungen ab 2027 zwangsläufig Behandlungsplätze wegfallen. Die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung bedeutet nicht, dass diese Leistungen nicht mehr vergütet werden.
Richtig ist allerdings, dass die dauerhaften Ausnahmen von der Budgetierung für besonders vulnerable Gruppen zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht Bestandteil des beschlossenen Gesetzes waren.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb klar: Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.