Ist das schon beschlossene Sache das der Verfassungsschutz dieser neue Geheimdienst werden soll?
Hallo nochmal, ich weiß man möchte mehr Kontrolle über Gefahren haben. Aber wenn ich lese das die einfach so in die Wohnung rein dürfen ohne Beschluss finde ich unterste Schublade. Und das die Daten fälschen dürfen wenn sie wollen. Ich habe einige Berichte lesen was der Herr Dobrindt möchte und wenn ich das so lese kriege ich das sehr mit der Angst zutun, am liebsten würde ich Deutschland verlassen. Ich habe auch gelesen das Geheimdienst kann auch einfach sagen "Ja du bist verhaftet" weil die das einfach wollen ohne Regeln, ohne irgendwas, das geht mir wirklich zuweit. Ich bin gespannt auf eine Antwort von Ihnen. Liebe Grüße T.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich antworte hier aus meiner persönlichen Sicht als Landtagsabgeordneter, die Frage bezieht sich aber auf die Bundesebene, hier wäre ihre Frage sicher noch besser adressiert.
Ich kann nachvollziehen, dass Berichte über weitreichendere Befugnisse der Nachrichtendienste auch Sorgen und Ängste auslösen können. Gerade bei einem so sensiblen Thema ist es wichtig, zwischen den tatsächlichen Vorschlägen und zugespitzten Darstellungen zu unterscheiden.
Zunächst zu Ihrer konkreten Frage: Nein, es ist nicht bereits beschlossene Sache, dass der Verfassungsschutz zu einem „neuen Geheimdienst“ wird. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des Nachrichtendienstrechts. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll beraten werden und muss anschließend das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es ist also keineswegs so, dass die neuen Befugnisse bereits geltendes Recht wären.
Auch die Aussage, der Verfassungsschutz könne künftig einfach in Wohnungen eindringen oder Menschen nach eigenem Ermessen verhaften, entspricht so nicht den rechtsstaatlichen Vorgaben. Der Verfassungsschutz ist kein Polizeidienst und kann nicht einfach selbst entscheiden, jemanden festzunehmen. Für Eingriffe in die Wohnung gelten weiterhin die hohen Anforderungen des Grundgesetzes, insbesondere Artikel 13.
Richtig ist allerdings, dass über eine Erweiterung der Befugnisse der Nachrichtendienste diskutiert wird. Dazu gehören unter anderem Möglichkeiten der verdeckten Informationsbeschaffung und in bestimmten Fällen auch technische Maßnahmen. Gerade deshalb ist es aus unserer Sicht entscheidend, dass solche Befugnisse klar gesetzlich geregelt, verhältnismäßig und wirksam kontrolliert werden.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Sicherheitsbehörden dürfen nicht nach Belieben handeln. Neue Befugnisse müssen sich an unserer Verfassung orientieren und unterliegen parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Das ist gerade bei Nachrichtendiensten von besonderer Bedeutung. Gleichwohl sollten wir uns auf neue mögliche Bedrohungslagen einstellen und auch technische Möglichkeiten nutzen.
Ihre Kritik und Ihre Fragen sind dennoch völlig legitim. Bei einer Reform, die Grundrechte berührt, muss sehr genau hingeschaut und im parlamentarischen Verfahren über die konkreten Regelungen diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hein

