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Portrait von Reserl Sem
Antwort von Reserl Sem
CSU
• 17.10.2008

(...) "Grenzgängerregelung" ist Bestandteil (Artikel 15 Absatz 6) des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Österreich. Sinn und Zweck des DBA´s ist die Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten durch Zuweisung des Besteuerungsrechts an einen der beteiligten Staaten. Somit bezieht sich das DBA nur auf die Steuern der jeweiligen Staaten, die Sozialabgaben werden dadurch nicht erfasst. (...)

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