Antwort 23.06.2026 von Jan-Philipp Beck SPD
Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Grundentschädigung der niedersächsischen Landtagsabgeordneten an die allgemeine Einkommensentwicklung der niedersächsischen Bevölkerung gekoppelt wird.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Grundentschädigung der niedersächsischen Landtagsabgeordneten an die allgemeine Einkommensentwicklung der niedersächsischen Bevölkerung gekoppelt wird.
Die vorhandenen Instrumente, von der CO₂-Bepreisung über die Förderprogramme bis hin zu neuen mieterschützenden Regelungen, senden weiterhin klare Signale in Richtung klimafreundlicher Investitionen.
Für Hinweise und Anmerkungen von Ihnen habe ich durchaus Sympathien. Lassen Sie uns gerne dazu persönlich austauschen.