
Der (mit wenigen Ausnahmen geltende) Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung bei Sozialleistungsbezug bezieht sich nur auf aktuellen Sozialleistungsbezug. Frühere Hartz IV / Bürgergeld-Zeiten schließen Sie nicht von der Einbürgerung aus.
Der (mit wenigen Ausnahmen geltende) Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung bei Sozialleistungsbezug bezieht sich nur auf aktuellen Sozialleistungsbezug. Frühere Hartz IV / Bürgergeld-Zeiten schließen Sie nicht von der Einbürgerung aus.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in einer großen Partei wie der SPD zu einem Thema unterschiedliche Meinungen gibt. Die Pressemeldungen nehme ich zur Kenntnis, teile die Auffassung aber nicht.
Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ist zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Umstände aus meiner Sicht der falsche Weg.
Da Sie nicht zum ersten Mal eine Immobilie erwerben, auch wenn Sie diese aktuell nicht mehr nutzen, können Sie leider nicht vom Hessengeld profitieren.