Antwort 10.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Haushaltskonsolidierung darf nicht einseitig erfolgen. Das betrifft alle staatlichen Bereiche, von den Haushalten der Ministerien über Bauprojekte bis hin zum Deutschen Bundestag.
Haushaltskonsolidierung darf nicht einseitig erfolgen. Das betrifft alle staatlichen Bereiche, von den Haushalten der Ministerien über Bauprojekte bis hin zum Deutschen Bundestag.
Wir fordern keine Leistungskürzungen für Bürger*innen und wollen, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen.