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Mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und der neuen Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen verfügt der Bund über einen strategischen Rahmen der Klimaanpassung. Jetzt gilt es, diesen Rahmen mit einem klaren Klimaanpassungsmanagement zu unterlegen, umzusetzen und fortzuentwickeln.
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Ein Wertebekenntnis existiert bereits und ist verbindlich im Aufenthaltsgesetz verankert. Regeln müssen klar benannt, vermittelt und durchgesetzt werden.