in den 2 Monaten wo der Benzinpreis 17% günstiger war durfte er erst wieder ab 12:00Uhr erhöht werden es habe sich aber nicht alle daran gehalten, sondern erhöhten vor 12:00 gab es da schon Strafen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für die Ahndung von Verstößen gegen die sogenannte 12-Uhr-Regel an Tankstellen sind die Landesbehörden zuständig, nicht der Bund. In Bayern wäre das etwa das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht.
Grundsätzlich ist es offenbar so, dass bundesweit tausende Verstöße gemeldet wurden. Dem Deutschen Bundestag – oder mir als Abgeordnete – liegen keine konkreten Zahlen darüber vor, ob oder in welchem Umfang speziell in Bayern diese gemeldeten Verstöße geahndet wurden.
Das Bundeskartellamt hat mitgeteilt, dass die Zahl der Verstöße hoch ist. Zum Teil liegt das in technischen Fehlern begründet, die wenige Minuten nach 12 Uhr behoben werden. Es gibt aber offenbar auch grobe Verstöße. Dafür sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vorgesehen und ich erwarte von den zuständigen Behörden, dass die Fälle nicht nur registriert, sondern auch verfolgt werden.
Ich unterstütze in dem Zusammenhang Lars Klingbeil bei seiner Forderung nach einer Übergewinnsteuer. Wir konnten beobachten, dass die Energiewirtschaft Gewinne realisiert hat, die sich deutlich über den normalen Margen bewegen. Diese Profite der Ölkonzerne müssen der Allgemeinheit wieder zur Verfügung gestellt werden.
Als SPD fordern wir außerdem einen Spritpreisdeckel, um die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar zu halten. Da, wo der Markt nicht funktioniert, sollte der Staat im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher eingreifen.
Leider sieht unser CDU/CSU-Koalitionspartner bei beiden Vorhaben keinen akuten Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carolin Wagner, MdB

