Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
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Antwort 15.10.2025 von Lamya Kaddor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort ausstehend von Mirze Edis Die Linke
Antwort 03.11.2025 von Joachim Herrmann CSU
Nach dem Wahlprüfungsgesetz entscheidet der Bundestag über die Gültigkeit der Bundestagswahl. Innerhalb des Bundestages ist zunächst der Wahlprüfungsausschuss zuständig, der dem Plenum Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Wahleinsprüchen vorlegt.
Antwort 17.10.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Wir werden schon im Gesetzgebungsprozess - zum Beispiel durch eine Sachverständigenanhörung - die Verfassungswidrigkeit der angekündigten Maßnahmen deutlich machen. Sollten CDU/CSU und SPD die Regelungen dennoch mit ihrer Mehrheit so beschließen, wie sie von Herrn Merz und Frau Bas formuliert worden sind, steht die Frage einer Normenkontrollklage.
Antwort ausstehend von Rasha Nasr SPD
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD