Lachend am Geländer
Tanja Machalet
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Frage von Florian K. •

Warum sollen Zero-Getränke und Hafermilch höher besteuert werden als Bier?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Machalet,

nach aktuellen Entwürfen sollen nicht nur zuckerhaltige Produkte, sondern auch Zero-Getränke und Haferdrinks mit einer Abgabe von mindestens 26 Cent pro Liter besteuert werden - und damit fast dreimal so hoch wie Bier (ca. 9 Cent pro Liter).

Welche gesundheits- und finanzpolitische Logik rechtfertigt aus Ihrer Sicht eine höhere Sonderabgabe auf zuckerfreie Getränke und Hafermilch im Vergleich zu alkoholhaltigem Bier?

Mit freundlichen Grüßen

F. K.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

die Bundesregierung hat inzwischen klargestellt, dass zuckerfreie Getränke wie Cola Zero und andere mit Süßungsmitteln gesüßte Light- und Zero-Produkte nicht von der geplanten Abgabe nicht von der geplanten Abgabe erfasst werden sollen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat dies ausdrücklich erklärt; auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat diese Position bestätigt. Die zuvor bekannt gewordenen Überlegungen, die Abgabe auch auf zuckerfreie Getränke auszuweiten, waren Teil eines internen fachlichen Arbeitsstands des Finanzministeriums und waren weder politisch abgestimmt noch von der Koalition beschlossen.

Ähnliches gilt für die in den internen Überlegungen genannten pflanzlichen Milchalternativen wie Haferdrinks. Auch hier handelt es sich nicht um eine beschlossene Regelung. Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an der konkreten Ausgestaltung der Abgabe. Nach dem derzeitigen Stand soll sie auf zuckergesüßte Getränke ausgerichtet sein. Ziel ist es, den Zuckerkonsum zu reduzieren und damit insbesondere Erkrankungen wie Diabetes und deren Folgeerkrankungen vorzubeugen. Gleichzeitig sollen die Einnahmen einen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten.

Ich halte es für wichtig, dass bei einer solchen Debatte zwischen tatsächlichen politischen Entscheidungen und internen fachlichen Prüfungen unterschieden wird. Dass Ministerien unterschiedliche Modelle und deren mögliche Auswirkungen prüfen, gehört zu einem normalen politischen Entscheidungsprozess. Nicht jeder interne Vorschlag wird anschließend zu einem Gesetzesvorhaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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