Antwort 28.10.2025 von Bärbel Bas SPD
In den Koalitionsverhandlungen mit der Union haben wir darauf geeinigt, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren abzuschaffen, andererseits aber die doppelte Staatsbürgerschaft sowie die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren beizubehalten. Dass die Koalitionspartner eigene – auch gegensätzliche – Positionen haben, sich aber in einer Koalition aufeinander zubewegen müssen, ist ein normaler Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie.