Antwort 02.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Ein früherer Rentenbeginn bleibt grundsätzlich möglich, dann allerdings mit Abschlägen; ein abschlagsfreier Zugang soll auf gesundheitlich belastete Berufe oder besondere Lebenslagen konzentriert werden.
Ein früherer Rentenbeginn bleibt grundsätzlich möglich, dann allerdings mit Abschlägen; ein abschlagsfreier Zugang soll auf gesundheitlich belastete Berufe oder besondere Lebenslagen konzentriert werden.
Unabhängig von dem Ausgang des Krieges in der Ukraine gilt für Geflüchtete weiterhin der deutsche Rechtsrahmen.
Für mich gilt dabei: Der öffentliche Dienst verdient Wertschätzung nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch durch eine verlässliche und amtsangemessene Bezahlung.