Antwort 05.09.2025 von Christoph de Vries CDU
Die Bundesregierung will digitale Arbeitsprozesse stärken, Fortbildungsprogramme ausbauen und gleichzeitig überflüssige Bürokratie abbauen.
Die Bundesregierung will digitale Arbeitsprozesse stärken, Fortbildungsprogramme ausbauen und gleichzeitig überflüssige Bürokratie abbauen.
Wenn Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen und auch nicht ohne erheblichen Aufwand besorgt werden können, kann Ihnen das Gericht das nicht zum Vorwurf machen. Dementsprechend sieht § 27 FamFG auch keine Rechtsfolgen vor, wenn angefragte Informationen nicht beigebracht werden können.
Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.
Da deren Inhalt sehr stark auf die Arbeit von Carsten Schneider als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzielt, möchte ich Sie herzlich bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu wenden.