
(...) Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat bislang noch kein Ergebnis ihrer Verhandlungen zur Unterhaltsrechtsreform vorgelegt. Deshalb liegt auch kein Gesetzentwurf zu der von Ihnen angesprochen Frage vor. (...)
(...) Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat bislang noch kein Ergebnis ihrer Verhandlungen zur Unterhaltsrechtsreform vorgelegt. Deshalb liegt auch kein Gesetzentwurf zu der von Ihnen angesprochen Frage vor. (...)
(...) Ein weiteres Ziel der Reform ist, die mit der bisher geltenden Rechtslage verbundene Benachteiligung der nichtehelichen Kinder in der Frage des Betreuungsunterhalts abzubauen. Bereits der auf Drängen der Union im Frühjahr 2007 gefundene Kompromiss hatte vorgesehen, die Dauer des Betreuungsunterhalts weitgehend anzupassen. Daher erhalten sowohl geschiedene als auch nicht verheiratete Mütter in Zukunft mindestens drei Jahre lang Unterhalt für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes. (...)
(...) Richtig ist, dass der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, den Unterhalt grundsätzlich in Geld entrichten muss. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil für die tatsächliche Versorgung des Kindes verantwortlich ist. (...)
(...) Für die Union haben Ehe und Familie einen besonderen Rang, der sich auch in einem besonderen rechtlichen Status niederschlägt. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und sind mit nichts vergleichbar. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. (...)