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Aktuell gibt es aus dem Innenministerium noch keinen konkreten Referentenentwurf zu einem überarbeiteten Migrationspaket für das Jahr 2024.

Mit der Neuregelung soll eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden. (BMFSFJ)

Zwillings- und Mehrfachgeburten sowie Eltern von Kindern mit Behinderung sind aus der neuen Regelung ausgenommen. Sie und Ihre Frau können also so viele Monate parallel Elterngeld beziehen, wie Sie mögen.

Ich sehe die Regelung aber als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.

Leider fällt meine Antwort nicht anders aus als vor sechs Monaten: die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation, der auch den Alimentativen Ergänzungszuschlag enthält, dauert noch immer an.