Eine allgemeine gesetzliche Frist, innerhalb derer der Gesetzgeber eine vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit beheben muss, gibt es nicht. Das Gericht setzt in seinen Entscheidungen jedoch häufig selbst eine Frist und bestimmt, welche Rechtslage bis dahin gilt.
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Wir wollen, dass die Bahn Hessens Städte und Gemeinden gut einbindet und oft und regelmäßig anfährt. Leider investiert die Bundesregierung nach wie vor nicht genug in die Bahn, legt vielmehr ihren Fokus auf den Ausbau von Autobahnen – im Ergebnis müssen Bahnprojekte trotz Sondervermögen hintenanstehen.
Kurzum: Es geht (unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen) um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit. Dabei muss dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang selbstverständlich ausreichend Rechnung getragen wird.
Die Sorge vor einer Eskalation nehmen wir ernst. Und dennoch beobachten wir eine fortwährende russische Eskalation in der Ukraine und gegen ihre Unterstützer ganz ohne die Lieferung von Taurus.