Frage von Eric J. • 17.07.2025

Antwort von Wilhelm Korth CDU • 29.07.2025
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Die Kornweihe ist in NRW streng geschützt und darf nicht bejagt werden. Möglichkeit von Schutzprojekten sind zu überprüfen.