Werden Sie sich gegen die unrechtmäßige Honorarkürzung bei den Psychotherapeuten im Sinne Ihrer Wähler einsetzen?
Sehr geehrter Herr Konrad,
der Beschluss der Kürzung unseres Honorars von letzter Woche ist definitiv ein sehr bedenklicher. Er ist ein Zeichen der Entwertung unserer Expertise, der langen, teuren Ausbildung, der kontinuierlichen Arbeit im Alltag sowie ein Ignorieren der Bedürfnisse und Erkrankungen von Patienten, die sich täglich in Not an uns wenden, in der Hoffnung, Unterstützung und Hilfe zu bekommen. Ich habe nicht gedacht, dass ich mal um Unterstützung bitten müsste. Wir helfen Menschen, die in Not oder gar suizidal sind. Jetzt kommt eine Kürzung des Honorars. Mit welcher Begründung, ist mir nicht deutlich geworden. Mit einer Kürzung werden die Menschen nicht "gesünder" und es können dadurch auch nicht mehr Menschen psychotherapeutisch versorgt werden. Wenn Sie einen Sinn in der Arbeit von uns Therapeuten sehen, möchte ich Sie freundlich bitten, sich für unsere Belange wie auch für die Bedürfnisse der Menschen einsetzen. Mit freundlichen Grüßen, DP M. S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. März und vor allem dafür, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir Ihre Perspektive als betroffene Psychotherapeutin/Psychotherapeut zu schildern.
Sie sprechen ein Thema an, das mich und meine Fraktion gleichermaßen besorgt: die geplante Absenkung der Honorare für ambulante psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % zum 1. April 2026 durch den Bewertungsausschuss. Diese Kürzung ist das falsche Signal! Die ambulante Psychotherapie ist eine der kosteneffektivsten Säulen unseres Gesundheitssystems. Analysen – unter anderem der Techniker Krankenkasse – belegen eindrucksvoll eine Kosten-Nutzen-Relation von rund 3,26 : 1.
Jeder Euro, der in psychotherapeutische Behandlung investiert wird, spart im Durchschnitt mehr als drei Euro an Folgekosten – durch geringere Krankengeldzahlungen, weniger stationäre Behandlungen und eine reduzierte Inanspruchnahme sonstiger medizinischer Leistungen. Gleichzeitig verursachen unbehandelte psychische Erkrankungen in Deutschland jährlich über 130 Milliarden Euro gesamtwirtschaftliche Kosten. Die gesamten GKV-Ausgaben für ambulante Psychotherapie belaufen sich demgegenüber auf lediglich rund 4 bis 5 Milliarden Euro jährlich – ein verschwindend geringer Anteil an den Gesamtausgaben, der diese Kürzung umso unverständlicher macht.
Genau deshalb starten wir eine politische Initiative im Bayerischen Landtag mit dem Ziel, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses überprüft und von der Selbstverwaltung nachverhandelt wird, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter psychotherapeutischer Praxen dauerhaft zu sichern und eine angemessene Vergütung zu gewährleisten. Auch wenn wir als CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag auf die Honorargestaltung nicht unmittelbar Einfluss nehmen können, ist für uns klar: Wir müssen auf Bundes- und Landesebene die ambulante psychotherapeutischen Versorgung stärken, damit die tatsächlichen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung gedeckt werden können.
Ich darf Ihnen also versichern, dass wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen werden, dass psychische Gesundheit den Stellenwert erhält, den sie verdient – als unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft und eines leistungsfähigen Gesundheitssystems.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Joachim Konrad

