Ja. Verkehrsberuhigung sichert u.a. Schulwege.
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Wichtig ist, dass Ausnahmen vorgesehen sind. Kontaktiert ein Kunde eine Drittlandbank aus eigener Initiative, kann eine Geschäftsbeziehung grundsätzlich weiterhin möglich sein.
Der rechtliche Grundkonflikt (fehlende Abhilfe-/Anordnungsbefugnisse, laufendes EU-Verfahren, EuGH-Rechtsprechung zu wirksamen Rechtsbehelfen) ist real und gut dokumentiert, nur betrifft er in der Praxis vor allem die Bundesebene und mehrere andere Bundesländer, nicht spezifisch eine Aussage der LDI NRW im NRW-Rechtsausschuss.
Bei den Sanktionen wird laufend zwischen wirksamer Sanktionswirkung auf Russland und Auswirkungen auf Beschäftigten und Verbraucher*innen in der EU abgewogen.
Ich kämpfe für ein starkes grünes Ergebnis! Das ist meine Aufgabe. Prognosen abzugeben, ist es nicht. Sie haben es in der Hand. Zweitstimme: GRÜN!