Die Einführung eines bundesweiten pauschalen Modells würde nicht nur Fragen der Finanzierung, sondern auch der Ausgestaltung und der Verträglichkeit mit dem bestehenden Beihilfesystem aufwerfen. Deshalb ist eine Änderung auf Bundesebene nicht vorgesehen.
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Die beschlossenen Honorarkürzungen um 4,5% sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf des GKV-BStabG sind nicht akzeptabel, vor allem wenn man die sowieso schon bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie betrachtet.
Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und wir Ihren Unmut nachvollziehen können.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen zwischen Abgeordneten und Beamten grundlegende statusrechtliche Unterschiede, die eine abweichende Behandlung von Abgeordnetenentschädigung und Beamtenbesoldung rechtfertigen.
Der Regelungsentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird dem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren folgen, in dessen Verlauf Fachverbände und Interessenvertretungen ihr Fachwissen einbringen werden.