Antwort 28.01.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr B.,
Sehr geehrter Herr B.,
Mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und der neuen Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen verfügt der Bund über einen strategischen Rahmen der Klimaanpassung. Jetzt gilt es, diesen Rahmen mit einem klaren Klimaanpassungsmanagement zu unterlegen, umzusetzen und fortzuentwickeln.
Die Regelungen der neuen Grundsicherung und die Praxis im Landkreis Fulda orientieren sich exakt an dem, was Sie fragen: Es wird rechtskonform und nach individuellem Bedarf entschieden.
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.