Antwort 27.11.2024 von Boris Rhein CDU
Da Sie nicht zum ersten Mal eine Immobilie erwerben, auch wenn Sie diese aktuell nicht mehr nutzen, können Sie leider nicht vom Hessengeld profitieren.
Da Sie nicht zum ersten Mal eine Immobilie erwerben, auch wenn Sie diese aktuell nicht mehr nutzen, können Sie leider nicht vom Hessengeld profitieren.
Unabhängiger und rechtlich abgesicherter Journalismus ist unerlässlich für eine wehrhafte Demokratie. Er leistet einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung der Zivilgesellschaft sowie zur freien Meinungsbildung der Bürger*innen in unserem Land.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt das unterste Netz der sozialen Sicherung in Deutschland dar. Sie soll demgemäß nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Danke für Ihre Frage. Diese müssten Sie aber Andreas Scheuer stellen.