Frage von Roland S. • 30.07.2022

Antwort von Christian Dürr FDP • 08.08.2022
Für bereits vorgenommene Investitionen können keine Beihilfen gewährt werden, maßgeblich ist allerdings das Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
Für bereits vorgenommene Investitionen können keine Beihilfen gewährt werden, maßgeblich ist allerdings das Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
Bei Sanierungsvorhaben können Sie sich an Behörden, Beratungsvereine oder Energieberatungen wenden. Eine Wärmepumpe muss nicht immer die optimale Wahl sein.
Unser klares Ziel ist die technische Abregelung von EE-Anlagen massiv zu reduzieren. Einen konkreten Fortschritt den wir erreicht haben ist die Streichung der Spitzenkappung (maximale Einspeisung von 70% der Leistung) bei Solaranlagen. Sie wurde im letzten Gesetzespaket der Bundesregierung gestrichen.
Die AfD steht dafür, die Bedingungen an den Wandel des Klimas anzupassen. Diesbezüglich hat sie zahlreiche Anträge auf allen Ebenen eingebracht.