Antwort 12.02.2024 von Bärbel Bas SPD
Grundsätzlich gilt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich.
Grundsätzlich gilt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich.
Vorab: Laut Statistischem Bundesamt lag der Stromerzeugungsanteil Erneuerbarer Energien im 1. Quartal 2024 bei 58,4 %, womit eine Steigerung von 11,6 % gegenüber dem 1. Quartal 2023 vorliegt.
Existenzsichernde Leistungen basieren auf Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Hierfür gilt die Ewigkeitsklausel.
Ich teile jedoch Ihre Sorgen und würde es aus Umwelt- und Tierschutzgründen bevorzugen, wenn - ähnlich wie in Frankreich - zentrale Feuerwerke organisiert würden.