Antwort 19.02.2024 von Pascal Kober FDP
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass wir „gemeinsam mit den Kirchen“ prüfen, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.“
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass wir „gemeinsam mit den Kirchen“ prüfen, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.“
Das Mitführen von Cannabis, das im Durchschnitt für 75 Joints reicht, bevorteilt Kleindealer
Es ist die Übernahme aus und Interpretation von dubiosen Quellen und selbstredend falsch
Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Alterssicherungssysteme. Es stimmt, die Unterschiede werden größer. Das berührt das Gerechtigkeitsgefühl.