Bezüglich einer „Ersatzstimme“ besteht beim Landeswahlgesetz von Baden-Württemberg aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf. Es ist gewährleistet, dass Kandidat*innen, die ein Direktmandat erringen, unabhängig vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei in den Landtag einziehen.
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Das Wahlrecht wurde gerade reformiert. Das sollten wir erst evaluieren, statt weiter zu verkomplizieren. Bürgerentscheide gehören für mich auf kommunale Ebene.
Ich finde die Idee grundsätzlich interessant. Allerdings gibt es dazu bisher keine offizielle Position der Partei.
Die Einführung einer sog. Ersatzstimme ist meines Erachtens aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch inhaltlich habe ich hier aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes Bedenken.
Das Wahlrecht, das 2022 neu eingeführt wurde, ist bislang noch nicht angewendet worden. Erst nach der kommenden Wahl wird sich zeigen, wie es sich in der Praxis bewährt. Ich halte es deshalb für sinnvoll, zunächst Erfahrungen zu sammeln und die konkreten Auswirkungen sorgfältig auszuwerten, bevor erneut über Änderungen diskutiert wird.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.