Sehr geehrter herr Beck sind sie für eine Landestifung für schlösser gärten und kirchen wo zb Schloss bückeburg und Wasserschloss Hülsede aus betreut werden sollten un der Erhalt der kirchen Hülsede
Sehr geehrter Herr E.
auf Landesebene fanden in der Vergangenheit vor dem Hintergrund politischer Diskussionen durchaus mal grundsätzliche Überlegungen statt, inwieweit eine zentrale Verwaltung für Schlösser, Baudenkmäler oder kulturelle Bauwerke in Niedersachsen sinnvoll erscheint. Detaillierte Planungen, geschweige denn konkrete Umsetzungsabsichten, gab und gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht. Darüber hinaus hätte dies voraussichtlich auch nur die Baudenkmäler und Objekte betroffen, die sich bereits im Besitz des Landes Niedersachsen befinden oder wo entsprechende vertragliche Verpflichtungen mit dem Land bestehen. Bei den von Ihnen angeführten Gebäuden, wie zum Beispiel das Schloss Bückeburg oder das Wasserschloss Hülsede, handelt es sich jedoch um Objekte im Privatbesitz. Ebenso befinden sich entsprechende Kirchengebäude im Besitz der jeweiligen Kirchengemeinden, der Landeskirche oder des zuständigen Bistums.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck

