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das Verfahren ist in der Abstimmung mit den Bundesländern . Es betrifft ja weitestgehend die Länder (auch nicht alle Bundesländer) und deren Finanzverantwortung. Insofern wird der Prozess sicherlich noch eine ganze Zeit in Anspruch nehmen.
Die 194 WHO-Mitglieder haben am 1. Dezember 2021 entschieden, bis Mai 2024 eine Vereinbarung zu beschließen, um künftig als internationale Gemeinschaft besser und schneller auf eine mögliche Pandemie reagieren zu können.
Anders als häufig dargestellt werden homöopathische Leistungen nicht grundsätzlich von allen Kassen als Regelleistung übernommen. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, die einige Kassen anbieten