Antwort 22.04.2026 von Ralf Witzel FDP
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Aufgrund des sehr enormen Umfangs stellt die Reform des Waffenrechts eine gewisse Herkulesaufgabe dar.
Die Landesregierung hat gestern mit den Gewerkschaften verabredet, den Tarifvertrag der Länder 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen
CDU debattiert über Ergänzung von Art. 3: Schutz gilt schon, aber klare Nennung könnte Signal sein. Wichtig: Rechtsstaat stärken und Diskriminierung bekämpfen.