
Antwort ausstehend von Margitta Kriebel BSW

Ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass die Finanzierung des Mammographie-Screenings auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen verlässlich sichergestellt bleibt. Sollten die vorgesehenen Anpassungs- und Ausnahmemöglichkeiten hierfür nicht ausreichen, halte ich auch eine gesetzliche Nachbesserung, einschließlich einer gezielten Ausnahme- oder Übergangsregelung, für geboten.
Über das Gesetz zur Notfallreform wird nun am 20. November 2026 abschließend im Bundesrat beraten. Wir werden die Umsetzung genau beobachten, um sicherzustellen, dass die schrittweise Erweiterung der Altersgrenzen beim Mammographie-Screening finanziell sauber hinterlegt bleibt und die Screening-Zentren handlungsfähig bleiben.
