Frage von Volker S. • 22.05.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 22.05.2023
Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung.
Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung.
Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Sobald die Reform im Bundestag beschlossen wurde und in Kraft getreten ist, werden auch die entsprechenden Änderungen auf den Internetseiten der zuständigen Behörden geändert.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: