Frage von Serdar O. • 21.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.03.2024
Damit tritt sie - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft.
Damit tritt sie - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft.
Staatsbürgerschaften werden nicht rückwirkend gültig. Ab Juli 2024 kann die Einbürgerung ab bereits fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland beantragt werden.
https://hessenistblau.de/
Heute wurde die Reform im Bundesgesetzblatt verkündet: