Porträt von Antonia Hillberg in einem blauen Blazer.
Antonia Hillberg
SPD
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Frage von Maria V. •

Wären Sie dafür, die Hausordnungen von Behörden und Gerichten so zu ändern, dass die Mitnahme von Haustieren grundsätzlich erlaubt wird?

Für viele Menschen sind Haustiere ein wichtiger Teil des Alltags. Ein generelles Verbot ihrer Mitnahme kann insbesondere Menschen vor praktische Probleme stellen, die ihr Tier nicht anderweitig unterbringen können. Aus meiner Sicht sollte daher geprüft werden, ob Haustiere grundsätzlich mitgeführt werden dürfen, sofern keine konkreten Gründe dagegen sprechen. Ausnahmen könnten etwa aus Gründen der Sicherheit, des Infektionsschutzes, bei Allergien oder während bestimmter Gerichtsverhandlungen notwendig sein. Assistenz- und Blindenhunde sollten selbstverständlich weiterhin besondere Rechte haben. Entscheidend wäre eine klare, einheitliche und praxistaugliche Regelung, die sowohl die Interessen der Tierhalter als auch die Anforderungen an einen störungsfreien Behörden- und Gerichtsablauf berücksichtigt.

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Antwort von SPD

Liebe Maria V.,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Ich freue mich, dass wir uns bei den besonderen Rechten von Blinden- und Assistenzhunden einig sind. Ihre Ideen, wie eine Mitnahme von Haustieren gestaltet werden könnte, wertschätze ich und kann sie gut nachvollziehen, besonders als tierliebender Mensch. Von Schul- und Bürohunde, deren Mitnahme beispielsweise mit einer bestehenden Gruppe an Menschen und deren Bedürfnisse abgestimmt wird, bin ich ebenfalls großer Fan.

Eine grundsätzliche Ermöglichung der Mitnahme von Haustieren bei Behördengängen und Gerichtsterminen würde nicht nur klare Regeln erfordern, sondern ebenso die Überprüfung deren Einhaltung, damit Sicherheit, Allergie- und Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

Daher halte ich eine grundsätzliche Mitnahme, insbesondere bei Behördengängen und Gerichtsterminen, für schwierig. Jedoch bin ich gegen ein generelles Verbot und daher für positive Einzelfallregelungen. 

Viele Grüße
Antonia Hillberg

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