
Bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung nach SGB II wird nicht zwischen der Nationalität der Antragsteller unterschieden
Bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung nach SGB II wird nicht zwischen der Nationalität der Antragsteller unterschieden
Ich gehe davon aus, dass sich der Bundestag im September/Oktober mit dem Gesetz befassen wird.
Die meisten Bundesgesetze werden ja von den Ländern und Kommunen umgesetzt. Hierbei gibt es immer einen gewissen Handlungsspielraum durch die Anwendungshinweise, weswegen mancherorts Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden.
Dem Antrag der Linken konnte ich keine Zustimmung erteilen, da sich dieser Antrag auf die Situation vor der Einigung bezogen hat, aber erst nach der Einigung zur Abstimmung gestellt wurde
Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen
Studienzeiten können als Voraufenthaltszeit angerechnet werden. Das wird von den meisten Bundesländer auch so gemacht.