Antwort 28.08.2026 von Andreas Schwab CDU
Eine abschließende Festlegung zum Abstimmungsverhalten bei der dauerhaften CSA-Verordnung kann erst erfolgen, wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt. Entscheidend wird sein, ob dieser einen wirksamen Kinderschutz mit dem notwendigen Schutz der Grundrechte und der privaten Kommunikation in Einklang bringt.