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Der Landeswahlausschuss für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nimmt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die ihm obliegenden Aufgaben auch für die Kommunalwahlen 2026 wahr.
Ich verstehe, dass für viele Menschen Verlässlichkeit und Anerkennung ihrer langen Beitragszeiten besonders wichtig sind. Deshalb müssen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sorgfältig ausgestaltet werden.
Ich habe keine Nebeneinkünfte. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass das Informationsfreiheitsgesetz gestärkt und nicht geschwächt wird. Einschränkungen der Transparenz werden wir nicht zustimmen.