Antwort 06.08.2026 von Christoph Schmid SPD
Für die SPD-Bundestagsfraktion gilt dabei ein klarer Grundsatz: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Für die SPD-Bundestagsfraktion gilt dabei ein klarer Grundsatz: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen.