Sehr geehrter Herr Lange, warum wollen Sie und Herr Dobrindt als Innenminister unsere Rechte auf Auskunft beschneiden? Warum gegen zivilgesellschaftliche Organisationen?
Die wichtigsten geplanten Änderungen sind:Kein allgemeiner Auskunftsanspruch mehr: Statt grundsätzlich jede Person antragsberechtigt zu machen, soll der Kreis der Berechtigten eingeschränkt werden.
„Berechtigtes Interesse“ erforderlich: Wer Informationen möchte, soll künftig begründen müssen, warum er sie benötigt. Bislang war das beim Bundes-IFG grundsätzlich nicht nötig.
Mehr Ablehnungsmöglichkeiten für Behörden: Behörden bekämen voraussichtlich größeren Spielraum, Anfragen mit Verweis auf Sicherheitsinteressen oder andere Ausnahmen abzulehnen.
Möglicherweise höhere Hürden durch Gebühren und Verfahren: Kritiker befürchten, dass Anfragen dadurch unattraktiver oder finanziell riskanter werden könnten.
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