
Spätestens 2024 wird ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag eingebracht.
Spätestens 2024 wird ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag eingebracht.
Nach aktuellem Stand soll die Einbürgerung allerdings entscheidend erleichtert und auch die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ist nicht nur in Einzelfällen, sondern ganz grundsätzlich gestattet werden.
Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Mit dieser Maßgabe wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden
die Mehrstaatigkeit soll für alle möglich werden, das bedeutet, dass es keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr braucht. Eine doppelte Staatsangehörigkeit (oder mehrfache Staatsangehörigkeiten) sind dann möglich, wenn auch das Staatsangehörigkeitsrecht der anderen Länder mehrfache Staatsangehörigkeiten zulassen.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an einer Anpassung des Besoldungsrechts infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.